Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – TAPS Tierbetreuung & Tierheilkunde
Hinweis: Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die anderen Geschlechter mit ein. Auf die Verwendung aller Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Taps Tierbetreuung, Inh. Tanja Paulußen, Driesch 15 in 52538 Selfkant und dem Tierhalter (nachfolgend ,,Halter’’ genannt).
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine schriftliche Buchungsanfrage (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) gestellt, der Betreuungsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet, die Buchung bestätigt und die vereinbarte Zahlung geleistet wurde.
§ 1 Vertragsabschluss, Geltungsbereich & Angaben zum Tier
(1) Ein Behandlungs- oder Betreuungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter eine schriftliche Buchungsanfrage (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) stellt, die Tierbetreuung diese schriftlich bestätigt, beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben und die vereinbarte Zahlung (bzw. Anzahlung) geleistet wurde.
(2) Termine, Betreuungszeiten und therapeutische Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung. Mit der Terminvereinbarung erklärt sich der Tierhalter mit diesen AGB einverstanden.
(3) Der Halter versichert, dass das Tier sein Eigentum im Sinne des § 833 BGB ist und er frei darüber verfügen kann.
(4) Der Halter versichert, alle Fragen im vorab ausgefüllten Fragebogen zum Tier (z. B. Verhalten, Krankheiten, Allergien, Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten) wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet zu haben. Treffen Angaben nicht zu oder bedarf das Tier nach der Einarbeitungsphase eines nicht vereinbarten Mehraufwands, kann ein Sonderpreis vereinbart werden. Kommt keine Einigung zustande, hat die Tierbetreuung das Recht, die Betreuung oder Behandlung fristlos abzulehnen oder abzubrechen.
§ 2 Leistungsumfang & Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, die Betreuung und/oder die naturheilkundliche Behandlung der Tiere art- und verhaltensgerecht unter Beachtung des Tierschutzgesetzes zu erbringen. Individuelle Eigenarten des Tieres werden berücksichtigt.
(2) Der Leistungsumfang umfasst je nach Einzelvertrag: Gassi-Service (Regellaufzeit ca. 30–90 Minuten), Betreuung vor Ort (Regellaufzeit 30-90 Minuten, Versorgung mit Futter/Wasser, Reinigunsarbeiten im Tierbereich, Medikamentengabe (nach Absprache), Schlüsselaufbewahrung sowie dienstvertragliche Leistungen im Bereich der Tiernaturheilkunde (z. B. Beratung, Anamnese, Therapieempfehlungen und deren Durchführung).
(3) Die Uhrzeiten für den Gassi-Service oder die Vor-Ort-Betreuung können aufgrund von Wetterumständen oder Verkehrsverzögerungen variieren. Der Halter wird über erhebliche Abweichungen schnellstmöglich informiert.
(4) Wetterbedingte Anpassung: Bei extremen Witterungsverhältnissen (z. B. Hitze über 30 °C, Sturm, Starkregen, Eisglätte, amtliche Unwetterwarnungen) kann die Ausführungs-, Betreuungs- oder Behandlungszeit zum Schutz von Mensch und Tier nach Ermessen des Anbieters verkürzt, angepasst oder kurzfristig abgesagt werden.
§ 3 Pflichten des Tierhalters & Gesundheit des Tieres
(1) Der Halter versichert ausdrücklich, dass das zu betreuende Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist (sofern dies nicht explizit Gegenstand der naturheilkundlichen Behandlung ist) sowie über die notwendigen Schutzimpfungen verfügt. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen.
(2) Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion und die Behandlung anderer angesteckter Tiere.
(3) Die Läufigkeit einer Hündin bzw. paarungsbereite Tiere müssen dem Anbieter unverzüglich vor Beginn der Betreuung/Behandlung mitgeteilt werden.
(4) Der Halter stellt alle notwendigen Materialien (Futter, verordnete Medikamente, Einstreu etc.) in ausreichender Menge zur Verfügung. Nicht mehr vorrätige, aber notwendige Verbrauchsmaterialien werden vom Anbieter auf Kosten des Halters nachgekauft und in Rechnung gestellt.
(5) Sicherheit beim Gassi-Service: Der Halter verpflichtet sich, dem Hund mindestens 1 Stunde vor der Abholung kein Futter mehr zu geben, um das Risiko einer lebensgefährlichen Magendrehung zu minimieren.
(6) Der Halter gewährleistet, dass Wertsachen, Bargeld und Schmuck in seinen Räumlichkeiten während der Betreuungszeit für den Betreuer unzugänglich verwahrt werden.
§ 4 Besondere Bestimmungen für die Tiernaturheilkunde (Heilmittelwerbegesetz & Aufklärung)
(1) Kein Heilversprechen: Die naturheilkundliche Behandlung basiert auf den Methoden der alternativen Tiermedizin. Ein Heilerfolg kann und darf rechtlich nicht versprochen oder garantiert werden. Schulmedizinisch nicht anerkannte Heilmethoden werden auf ausdrücklichen Wunsch des Halters angewendet.
(2) Kein Tierarzt-Ersatz: Die naturheilkundliche Beratung und Behandlung ersetzt im akuten Notfall oder bei schweren organischen Erkrankungen nicht die Konsultation eines Tierarztes oder einer Tierklinik.
(3) Der Halter ist verpflichtet, den Anbieter vor Behandlungsbeginn über bereits bestehende tierärztliche Therapien, verabreichte Medikamente, bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten des Tieres vollständig aufzuklären. Ein eigenmächtiges Absetzen von tierärztlich verordneten Medikamenten durch den Halter während der naturheilkundlichen Behandlung erfolgt auf eigene Gefahr des Halters.
§ 5 Medizinische Notfälle & Tod des Tieres
(1) Sollte während der Betreuung oder Behandlung ein medizinischer Notfall eintreffen, ist der Anbieter bevollmächtigt und verpflichtet, unverzüglich den im Vertrag genannten Haustierarzt oder im Notfall (bzw. bei Nichterreichbarkeit) eine Tierklinik/einen Tierarzt eigener Wahl aufzusuchen. Der Anbieter handelt hierbei im besten Interesse des Tieres.
(2) Sämtliche dadurch entstehenden Kosten (Tierarzt, Klinikkosten, Medikamente, Fahrtkosten) trägt vollumfänglich der Tierhalter. Dies gilt auch für unvorhersehbare Mehrkosten durch plötzliche Erkrankungen oder Verhaltensänderungen während der Betreuung.
(3) Im Falle des natürlichen oder unerwarteten Todes des Tieres wird der Halter sofort benachrichtigt. Auf Wunsch und Kosten des Halters wird ein Tierarzt hinzugezogen.
§ 6 Schlüsselübergabe, Zutritt & Wohnungsschutz
(1) Der Halter übergibt für den Betreuungszeitraum einen Haustürschlüssel. Der Anbieter verpflichtet sich, diesen sorgfältig zu verwahren, nicht an unbefugte Dritte weitergeben zu lassen und die Räumlichkeiten ausschließlich zur Betreuung/Behandlung zu betreten sowie stets verschlossen zu hinterlassen.
(2) Dritten wird während der Betreuungszeit kein Zutritt zur Wohnung gewährt, es sei denn, dies wurde vorab schriftlich vereinbart.
(3) Ausnahme bei Gefahr: Bei Gefahr für Leib und Leben des Tieres oder für Hab und Gut (z. B. Brand, Wasserschaden, Einbruch) ist der Anbieter berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste einzuschalten. Die Kosten trägt der Halter.
(4) Wurde vereinbart, dass der Schlüssel zum Ende der Betreuungszeit in den Briefkasten des Halters eingeworfen wird, haftet für einen etwaigen Schlüsselverlust ab dem Zeitpunkt des Einwurfs ausschließlich der Halter.
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen & Abo-Modelle
(1) Anzahlung bei Gelegenheitsbetreuungen & THP-Behandlungen: Bei der Buchung von Einzel- bzw. Gelegenheitsbetreuungen sowie tiernaturheilkundlichen Behandlungen (z. B. Erstanamnesen, Einzelsitzungen) ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30 % der voraussichtlichen Gesamtkosten vorab zu leisten. Erst nach Eingang dieser Anzahlung ist der Termin bzw. Zeitraum fest reserviert.
(2) Restzahlung & Zahlungsziel: Der verbleibende Restbetrag von 70 % ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die Zahlung kann wahlweise in bar, per Banküberweisung oder via PayPal erfolgen.
(3) Monats-Abo-Regelung: Das Monats-Abo ist ein kalkulierter Festpreis. Er ist unabhängig von Urlaub des Kunden, Krankheit des Tieres, Feiertagen oder anderweitigen Ausfällen seitens des Kunden in voller Höhe zu Beginn des Monats (Zahlungsziel laut Rechnung) zu zahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung für nicht genutzte Tage. Im Abo-Preis sind bereits 6 Ausfallwochen wegen Betriebsurlaub und Fortbildungen von TAPS Tierbetreuung einkalkuliert und berücksichtigt. Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung/SEPA-Lastschrift.
(4) Laufzeit & Kündigung des Abos: Das Abo-Paket hat eine initiale Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit und kann vom Halter jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp).
(5) Für Betreuungs-/Behandlungsleistung, die an Sonn- und Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag in Höhe von 30% auf den vereinbarten Tagessatz berechnet.
§ 8 Terminabsagen (außerhalb von Abos)
(1) Einzeltermine (Gassi, Vor-Ort-Betreuung oder naturheilkundliche Termine) können bis spätestens 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe (100 %) berechnet.
(2) Diese 24-Stunden-Regel gilt nicht für bestehende Pauschalen/Abonnements, da diese unabhängig von der Nutzung als Festpreis gelten.
§ 9 Ausfall des Anbieters / Höhere Gewalt
Der Anbieter verpflichtet sich, den Halter unverzüglich zu informieren, wenn eine vereinbarte Leistung nicht stattfinden kann. Kann die vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall, behördlichen Anordnungen, Feuerwehreinsätzen, Naturereignissen, unvorhersehbaren Verkehrsbehinderungen oder sonstigen Ereignissen höherer Gewalt nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, entfällt der Leistungsanpruch und es besteht kein Anspruch des Halters auf Schadensersatz.
§ 10 Haftungsregelung
(1) Der Halter bleibt zu jeder Zeit Tierhalter im Sinne des § 833 BGB (Tierhalterhaftung) und haftet für alle Schäden (Sach-, Personen- und Vermögensschäden), die das Tier während der Betreuungszeit oder Behandlung anrichtet. Der Halter verpflichtet sich, eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten und kommt für Schäden auch dann auf, wenn die Versicherung im Einzelfall nicht zahlt.
(2) Eine Haftung für Schäden, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Halters entstehen (z. B. verschwiegene Vorerkrankungen, Allergien oder Aggressionen), ist ausgeschlossen.
(3) Für Reaktionen des Tieres auf naturheilkundliche Anwendungen (z. B. sogenannte Erstverschlimmerungen oder Unverträglichkeiten von Naturheilmitteln) wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Anbieter hat nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen Aufklärungspflichten verstoßen.
(4) Für ungewollte Deckakte oder deren Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt nachweislich grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vor. Sämtliche Kosten trägt der Halter.
(5) Für Schäden durch Einbruch oder Diebstahl in den Räumlichkeiten des Halters haftet der Anbieter nicht, es sei denn, diese wurden durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Verschlusspflicht verursacht.
(6) Der Anbieter geht sorgsam mit den ihm überlassenen Sachen des Halters um. Sollte dennoch ein Sachschaden in der Wohnung entstehen (z. B. etwas zerbrechen), wird dieser ersetzt. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch die Tiere selbst oder durch den Halter verursacht wurden.
(7) Gesetzliche Haftungsbegrenzung: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden (z. B. Sachschäden oder Schlüsselverlust) haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 11 Datenschutz & Bildrechte
(1) Alle personenbezogenen Daten des Halters sowie Daten zum Tier und Wohnumfeld werden gemäß DSGVO absolut vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich in Notsituationen an Tierärzte, Kliniken oder Behörden (Polizei, Feuerwehr).
(2) Der Halter stimmt zu, dass Fotos oder Videos, die während der Betreuung/Behandlung vom Tier aufgenommen wurden, vom Anbieter für die eigene Homepage und Werbemittel (z. B. Social Media) genutzt werden dürfen. Der Halter kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich oder in Textform widersprechen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Anbieters.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem gesetzlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung als vereinbart.
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Stand: Juni 2026