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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der TAPS Tierbetreuung

Hinweis: Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die anderen Geschlechter mit ein. Auf die Verwendung aller Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Taps Tierbetreuung, Inh. Tanja Paulußen, Driesch 15 in 52538 Selfkant und dem Tierhalter.

Als „Halter“ wird im folgenden Text der Tierhalter bezeichnet.

Als „Tier“ und „Hund“ im folgenden Text das Tier bzw. die Tiere, der bzw. die Hund(e) bezeichnet.

Ein Vertragsabschluss kommt nach schriftlicher Buchungsanfrage durch den Halter (per Mail oder Whatapp) erst zustande, wenn ein Betreuungsvertrag vom Halter und der Tierbetreuung unterzeichnet wurde, die Tierbetreuung die Buchung/ Reservierung schriftlich bestätigt hat und der Halter die vereinbarte Zahlung geleistet hat.
Termine nur nach Vereinbarung. Mit Terminvereinbarung erklärt sich der Tierhalter und/oder Besitzer mit folgenden Bedingungen einverstanden.


 

AGB


1. Der Halter bestätigt, dass das Tier sein Eigentum im Sinne des § 833 BGB ist und er über diesen frei verfügen kann.


1.1 Die Tierbetreuung verpflichtet sich, die Betreuung der Tiere Art – und Verhaltensgerecht unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und seiner Nebenbestimmungen zu erbringen. Sie berücksichtigt hierbei die individuellen Eigenarten des jeweiligen Tieres, füttert und tränkt die Tiere nach Anweisung des Halters.


1.2 Erfolgt die Leistungserbringung in der gewohnten Umgebung des Tieres, verpflichtet sich die Tierbetreuung, Dritten keinen Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren. In Ausnahme ist die Tierbetreuung berechtigt, im Falle von Krankheit oder Unfalls, eine andere Betreuungsperson zu beauftragen, Sollte es der Tierbetreuung durch höhere Gewalt nicht möglich sein die Betreuung des Tieres auszuführen, besteht seitens des Halters kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung.

 

2. Der Halter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie die notwendigen Schutzimpfungen hat. Der Impfpass des Tieres ist auf Verlangen des Tierbetreuers vorzulegen. Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für seine Tiere oder Hund eine Hunde-/ Haftpflichtversicherung besteht.


2.1 Der Halter willigt ein, dass die Tierbetreuung das Tier in seinem Auftrag und auf seine Rechnung, bei dem im Betreuungsvertrag festgelegten Haustierarzt oder im Notfall auch Tierklinik, in Behandlung gibt, falls die Tierbetreuung eine Tierärztliche Behandlung für notwendig hält. Sollte der angebende Tierarzt nicht erreichbar sein, wird die Behandlung durch einen anderen Tierarzt übernommen. Die anfallenden Kosten für die Behandlung, Medikamente, Fahrt und ähnliches sind vom Halter zu zahlen.


2.2 Der Halter stellt bei Betreuung des Tieres die notwendigen Materialien wie Futter, Medikamente, Einstreu etc. für das Tier zur Verfügung. Des Weiteren werden nicht mehr vorrätige, jedoch notwendige Verbauchsmaterialien wie Futter, Einstreu ect. von der Tierbetreuung besorgt und ebenfalls auf Kosten des Halters in Rechnung gestellt.


2.3 Der Halter gewährleistet dass Wertsachen, Bargeld, Schmuck o.Ä unzugänglich verwahrt werden.


2.4 Der Halter verpflichtet sich, der Tierbetreuung über alle Krankheiten und oder Eigenarten des Tieres wahrheitsgemäß aufzuklären.

3. Die Uhrzeiten der zu betreuenden Tiere oder des Gassi Service können aufgrund Wetter umstände, verspätete Einhaltung der Termine variieren und werden entsprechend schnellstmöglich vorher mitgeteilt.

4. Während der Betreuung bleibt der Halter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Haftung des Tierhalters). Für Schäden, die Tiere während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt die TAPS Tierbetreuung keine Haftung. Richtet der Hund oder andere Tiere Sachschäden oder Schäden an Dritten (Hund / Tieren / Mensch) an, so haftet hierfür der Halter.

5. Der Halter verpflichtet sich, für durch seinen Tier entstandene Sachschäden auch dann aufzukommen, wenn eine vorhandene Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernimmt.

6. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes oder des zu betreuenden Tiere erklärt sich der Halter einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von dem im „Fragebogen“ genannten oder einem Tierarzt der Wahl des Tierbetreuers vorgenommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Halter.

7. Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Tieres die dadurch entstehenden Kosten für die Desinfektion und die Behandlung angesteckter Tiere.

8. Der Halter stellt sicher, dass der Hund bei einem Gassi Service mindestens 1 Stunde vor Abholung kein Futter bekommen hat, um das Risiko einer Magendrehung zu minimieren.

9. Die Ausführungszeit der Hunde beläuft sich i.d.R. auf 30 - 90 Minuten, je nach gewünschter Leistung. Bei “extremen” Witterungsverhältnissen (z.B. Sturm, Hitze, Starkregen, Eisglätte), kann die Ausführungszeit zum Schutz der Hunde nach Ermessen des Tierbetreuers angepasst werden. Auch bei der Betreuung anderer Tiere werden Zeiten den Wetterumständen angepasst.

10. Der Tierbetreuer schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt.

11.  Der Halter versichert alle Fragen über den Hund („Fragebogen“) korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden. Treffen die Angaben des Halters im Vertrag nicht zu, steht Frau Tanja Paulußen (TAPS Tierbetreuung) das Recht zu, eine weitere Betreuung des Hundes oder Tieres auszuschließen.

12. Im Falle einer Schlüsselübergabe durch den Halter, um die Betreuung durchzuführen, verpflichtet sich der Betreuer, überlassene Schlüssel sorgfältig zu verwahren und die Räumlichkeiten ausschließlich zur Abholung / Betreuung zu betreten. Die Tierbetreuung verpflichtet sich, die Räumlichkeiten niemals unabgesperrt zu lassen, den Schlüssel nicht an Dritte weiterzugeben und keinesfalls Schlüssel nachfertigen zu lassen. Eine Ausnahme besteht wenn Feuerwehr oder Polizei das Haus betreten müssen.
Dem Betreuer ist es untersagt, Dritten, ohne vorherige Absprache, Zutritt in die Räumlichkeiten des Halters zu gewähren. Die in diesem Zusammenhang zur Kenntnis des Betreuers erlangten Daten des Halters unterliegen der Geheimhaltung durch den Betreuer. 

13. Wurde eine Rückgabe des Haustürschlüssels durch Einwurf desselben in den Briefkasten vereinbart, so haftet bei Schlüsselverlust ab dem Zeitpunkt des Einwurfs allein der Halter.

14. Die Tierbetreuung haftet nicht bei Einbruch und Diebstahl.

15. Bei Gefahr für Hab und Gut ist die Tierbetreuung berechtigt, die Polizei, Feuerwehr, Handwerkernotdienste o.Ä. einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Halter zu begleichen.

16. Der Tierbetreuer verpflichtet sich, den Halter unverzüglich zu informieren, sobald absehbar ist, dass eine vereinbarte Betreuung nicht erfüllt werden kann.

Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Halters besteht nicht.

17. Der Halter verpflichtet sich, vereinbarte Betreuungszeiten und weitere festgelegte Termine 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei einer verspäteten Absage werden 100% des vereinbarten Betrages berechnet (ausgenommen Abo-Tarife).

18. Offene Beträge sind entweder unverzüglich vor der Betreuung, mindestens jedoch einmal zu Beginn des Monats (Zahlungsziel laut Rechnung!), in bar oder per Überweisung (SEPA - Lastschriftverfahren), auf das angegebene Konto zu entrichten.

19. Das Monats-Abo ist ein Festpreis, der unabhängig von Urlaub, Krankheit, Feiertagen und anderweitigen Ausfällen gezahlt wird. Das Monats-Abo wird entsprechend kalkuliert. Demzufolge erfolgt keine Rückerstattung der nicht genutzten Abo-Tage. Der Urlaub von TAPS Tierbetreuung ist mit 6 Ausfallwochen bereits im Abo-Preis enthalten.

20. Dieser Vertrag unterliegt keiner festen Laufzeit und bedarf auch keiner expliziten Kündigung durch den Halter. Der Vertrag wird einmalig erfasst und gilt für jede, nach Vertragsabschluss vereinbarten Gassi Service oder Tierbetreuung solange keine neue, schriftliche Vertragsvereinbarung geschlossen wird.
Ausgenommen hiervon sind Abo-Pakete. Hier gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.

21. Die im Rahmen dieses Vertrages aufgenommenen Daten werden, auf Basis von Art. 6 DSGVO Abs. 1 lit. b, ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages erhoben. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich in Notsituationen, und ausschließlich an Tierärzte / Behörden (Polizei, Feuerwehr). Eine Weitergabe an Dritte, zu anderen Zwecken wird ausgeschlossen.

22. Die Läufigkeit einer Hündin bzw. Paarungsbereite weibliche Tiere müssen der TAPS Tierbetreuung unverzüglich und rechtzeitig vor Beginn des Gassi Service oder der Betreuung mitgeteilt werden. Die TAPS Tierbetreuung übernimmt keine Haftung für die Folgen eines ungewollten Deckaktes bzw. sonstigen Folgeschäden. Die hierbei entstehenden Kosten gehen vollständig zu Lasten des Tierhalters. 

23. Der Halter stimmt der Verwendung von Bildern, die während der Betreuungszeit entstanden sind, zu. Die Bilder werden zur Gestaltung von Homepage und Werbemitteln genutzt. Sollte eine Verwendung von Bildern nicht erwünscht sein, hat der Kunde das Recht, schriftlich zu widersprechen.

24. Erfordert das Haustier eine spezielle Betreuung aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Krankheit, Läufigkeit, veränderter Verhaltensweisen etc.), so trägt der Kunde die anfallenden Mehrkosten.

25. Sollte sich nach der Einarbeitungsphase herausstellen, dass der Hund oder das Tier einer besonderen Betreuung (Mehraufwand) bedarf, kann, nach Rücksprache mit dem Kunden, ein Sonderpreis vereinbart werden. Sollte eine weitere Mitführung im Gassi Service nicht möglich sein oder der Mehraufwand in der Betreuung von anderen Tieren nicht möglich sein, behält sich die TAPS Tierbetreuung das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

26. Die Taps Tierbetreuung geht sorgsam mit der ihr zugeteilten Sachen um, sollte doch etwas zerbrechen, zerreißen o.Ä. wird die Tierbetreuung diesen ersetzen, ausgenommen sind mutwillig Zerstörte Sachen die durch Tiere oder dem Tierhalter verursacht worden sind. Hier muss der Tierhalter für den verursachten schaden selber aufkommen.
 

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